Verlängerte Garantie
Im Falle eines Defekts nach Ablauf der gesetzlichen Garantie reparieren wir das Produkt kostenlos für Sie. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ersetzen wir es durch ein neues Gerät oder stellen eine Gutschrift über den vollen Kaufpreis* aus.
- Bis zu 3 Jahre zusätzliche Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
- Rundum-Sorglos-Abwicklung: Sie melden uns lediglich den Schaden – wir kümmern uns um den gesamten Rest.
- Schon gewusst? Im Jahr 2021 haben wir über 90 % aller Garantiefälle direkt zugunsten unserer Kunden entschieden.
*Für Geschäftskunden (B2B) erfolgt die Gutschrift über den Nettobetrag.
Warum sich die Garantieverlängerung wirklich lohnt:
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Der Kunde hat eine Dienstleistung erworben, die die Lebensdauer des Produkts verlängert
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Die Reklamation wurde von Alza nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bearbeitet und bezahlt
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Dem Kunden wurde ein ungeplanter finanzieller Aufwand erspart
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Erweiterte Garantie ist ein Dienst, der sich lohnt
Wie funktioniert es?
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Verlängern Sie Ihre Garantie
Wählen Sie die Option Garantieverlängerung für die gewünschten Artikel direkt im Warenkorb aus. Der Service kann auch nachträglich während der regulären Gewährleistungsfrist erworben werden. Mit dem Kauf ist der Service automatisch aktiviert
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Wie kann ich den Dienst beanspruchen?
Melden Sie einen Defekt während der verlängerten Garantiezeit ganz bequem telefonisch unter +43 720 815 999 oder an [email protected].
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Bearbeitung der Reklamation
Wir bearbeiten Ihren Schadensfall so schnell wie möglich und halten Sie über alle Schritte auf dem Laufenden.
Der Preis der Dienstleistung ist variabel - er hängt vom Preis der Ware selbst ab.
Die Bedingungen der Verlängerten Garantie finden Sie hierFür welche Waren wird die erweiterte Garantie am häufigsten angewendet?
Für die meisten Produkte aus unserem Sortiment kann eine Garantieverlängerung flexibel hinzugebucht werden. Am beliebtesten ist der Service in den folgenden Kategorien:
Wo finde ich den Service?
Häufig gestellte Fragen
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Ist es möglich, die Garantieverlängerung nachträglich zu erwerben?
Ja, sofern Ihnen Alza die verlängerte Garantie nachträglich anbietet. Der nachträgliche Erwerb ist spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme der Ware möglich.
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Deckt der Service auch mechanische Schäden ab?
Nein. Die verlängerte Garantie deckt – genau wie die gesetzliche Gewährleistung – ausschließlich Herstellungs- und Materialfehler ab. Mechanische Schäden (z. B. Sturz- oder Wasserschäden) sind ausgeschlossen.
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Muss ich als Geschäftskunde (vorsteuerabzugsberechtigt) die Mehrwertsteuer zahlen?
Ja, sofern der Fall durch eine Reparatur gelöst wird. Als vorsteuerabzugsberechtigter Kunde zahlen Sie die MwSt. auf die Reparaturkosten (dies gilt auch für einen Austausch des Geräts). Diese Mehrwertsteuer können Sie jedoch wie gewohnt beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
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Erhalte ich als Geschäftskunde eine Gutschrift über den vollen Kaufpreis?
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erfolgt die Gutschrift über den Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer).
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Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Wir bemühen uns, jeden Fall innerhalb von 45 Tagen ab Eingang des Produkts vollständig abzuwickeln – in den allermeisten Fällen gelingt uns das deutlich schneller. Die vertragliche Maximalfrist für die Schadensabwicklung beträgt bis zu 90 Tage (gemäß den Versicherungsbedingungen).
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Bieten Sie ein Leihgerät für die Dauer der Reparatur an?
Aktuell können wir im Rahmen der Garantieverlängerung leider keine kostenlosen Leihgeräte für die Dauer der Reparatur bereitstellen.
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Wie melde ich einen Schadensfall bei Haushaltsgroßgeräten?
Falls Ihr Gerät defekt ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst (Tel: +43 720 815 999, E-Mail: [email protected]) und melden Sie den Schadensfall. Bitte halten Sie dazu die Kaufdaten sowie Angaben zur Art, Ursache und dem Ausmaß des Defekts bereit.
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Was tun, wenn Sie mit der Schadensabwicklung nicht einverstanden sind?
Sollten Sie mit der Entscheidung oder Abwicklung unzufrieden sein, empfehlen wir Ihnen, sich zur Überprüfung an einen unabhängigen Sachverständigen oder eine Schlichtungsstelle zu wenden.