Sie können die Abrechnung jederzeit vor dem realisierten Umsatz ausfertigen, spätestens jedoch während der Verwirklichung. Im Falle eines E-Shops geschieht dies in der Regel bei Eingang der Bestellung, obwohl bei der Bezahlung gegen Postnachnahme der Umsatz erst während der Warenübergabe realisiert wird.
Sollten Sie sich in einem Bereich aufhalten, wo es keine Internetverbindung gibt, wie zum Beispiel in einer Hütte, kann der Administrator Ihnen eine individuelle Befreiung von der Online-Erfassung gewähren. Sie sind jedoch verpflichtet, Rechnungen auszustellen, innerhalb von 5 Tagen ab Umsatzerfassung.
Die Elektronische Signatur wird vom Kassensystem erstellt. Sie dient dazu, die Richtigkeit von Belegen zu überprüfen und eine Verbindung zwischen der Unterschrift und dem Zahler nachzuweisen. Sie identifiziert eindeutig einen bestimmten Umsatz und ist in jeder Datennachricht enthalten. Auf dem Beleg erscheint sie nur in dem Fall, dass keine Verbindung mit den Servern der Finanzadministration zustande kommt (siehe vorherigen Absatz).
Einmaliger Rechnungscode, den Sie von der Finanzverwaltung bekommen sobald Sie Ihre Einnahmen in die Kasse geben (innerhalb von 2 s.) Im Falle eines Verbindungsausfalls drucken Sie auf die Rechnung stattdessen den Unterschriftscode des Abgabepflichtigen (PKP).
Stellt eines der stärksten Motivationswerkzeuge dar, das die Leute davon überzeugen soll, Quittungen entgegenzunehmen. Auf der Grundlage der übersandten Quittung oder der elektronischen Eingabe von einzigartigen Angaben wird es möglich sein, Siegprämien oder Sachpreise zu gewinnen.
Dient zur eindeutigen Identifikation von Unternehmern beim Senden von Datennachrichten. Ein Unternehmer kann je nach Bedarf auch mehrere Zertifikate erhalten. Das Finanzamt muss es kostenlos zur Verfügung stellen. Danach ist es einfach die E-Kasse zu betreiben.
Anmeldung zur elektronischen Umsatzaufzeichnung, bei der die Finanzverwaltung Ihnen die Zugangsdaten zum Server, wohin Sie die Informationen über die Verkäufe senden sollen, zuteilt. Die Zugangsdaten müssen persönlich oder online bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Erst danach können die ersten Einnahmen angenommen werden.
Ihre Daten werden außer in die Kasse auch auf den Remote-Server gespeichert, so haben Sie bequem von überall Zugriff. Darüber dient sie als Backup bei möglichen Defekten. Außerdem können damit die Verkaufe und Umsätze einfach ausgewertet werden.